Wesentliches Anliegen der Gütegemeinschaft ist die Qualitätssicherung und die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Ausführungsbetriebe. Hier soll nach dem Vorbild andere Gütegemeinschaften den Auftraggebern ein wirksames Instrument zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Ausstattung vor der Ausführung an die Hand gegeben werden. Ziel der Gütegemeinschaft ist es, die die hohen Qualitätsanforde- rungen an die ordnungsgemäße an einer Bodenverbesserung/ -verfestigung über das Gütezeichen schon in den Angebotsbedingungen zu fassen.
Die Gütegemeinschaft hat sich im Jahr 2005 beim RAL um die Zuteilung eines Gütezeichens beworben und dies nach Erreichung und Genehmigung der erarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen im November 2005 erhalten. Dem ging ein umfangreiches Anhörungsverfahren der betroffenen Fach- und Verkehrskreise voraus, dessen Verlauf Anpassungen und Änderungen notwändig wurden. Seit dem kann die Gütegemeinschaft an ihre ordentlichen Mitglieder auf Antrag nach erfolgreicher Erstprüfung das RAL Gütezeichen (RAL-GZ 503) vergeben.
Die Gütegemeinschaft hat zur Differenzierung der Anforderungen zwei Beurteilungsgruppen (BG) eingerichtet: Zum einen die BG Bodenverbesserung und zum anderen die BG Bodenverfestigung. Die Unternehmen unterliegen einem System der Erstprüfung, einer der Vorgaben der Güte- und Prüfbestimmungen entsprechenden Eigenüberwachung und der Fremdüberwachung. Die zertifizierten Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen. Nach der Antragsstellung erfolgt eine Erstprüfung, die aus einem Firmen- und Baustellenbesuch besteht und bei der die Angaben der Selbstauskunft überprüft werden. Alle Prüfungen, sowohl die Erstprüfung als auch die Fremdüberwachung, finden durch RAP Stra zugelassenen Prüfstellen, die im Auftrag des Güteausschuss arbeiten, statt. Die Eigenüberwachung in zertifizierten Mitgliedsunternehmen geht über die Forderungen der ZTVT StB 95 und der ZTVE 94 hinaus und bietet den Auftraggeber eine zusätzliche Sicherheit. Die Fremdüberwachungen erfolgen in einem RAL vorgegebenen Turnus - mindestens zweimal jährlich - unangemeldet auf den von Mitgliedsunternehmen gemeldeten Baustellen. Im Güteausschuss erfolgt eine regelmäßige Auswertung aller Prüfergebnisse, ggf. eine Ahndung von Verstößen und im Bedarfsfall der Aberkennung des Gütezeichens.




